“150 سنوات من المقاومة لـ §218”

كناب 150 اتبع الناس 15. قد لدعوة المبادرات النسوية المختلفة 150 سنوات من المقاومة لما يسمى فقرة الإجهاض §218 يجب تذكرها.

1871 تم إدراج حظر الإجهاض في القانون الجنائي للرايخ آنذاك وهو موجود منذ ذلك الحين. Der Paragraph wurde zwar über die Zeit mit Ausnahmen ergänzt, sodass Schwangerschaftsabbrüche mittlerweile prinzipiell straffrei durchgeführt werden können. Nichtsdestotrotz sind Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland aber nach wie vor eine Straftat.

Das habe verschiedene negative Konsequenzen für ungewollt Schwangere, wie in den Redebeiträgen deutlich wurde. Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, können auf Grundlage des §219a verklagt werden, weil sie Informationen über Schwangerschaftsabbrüche auf ihrer Internetseite veröffentlichen. Es gebe immer weniger Ärztinnen, die Abtreibungen durchführen, weil die Rechtslage unsicher und die „Leistung“ Schwangerschaftsabbrüche unattraktiv sei. Darüber hinaus sehen sich Abtreibungsgegner so legitimiert Ärzt*innen zu bedrohen und ungewollt Schwangere zu belästigen, die eine Abtreibung vornehmen lassen wollen.

Es sei verwunderlich, dass der §218 seit 150 Jahre Bestand und damit so viele verschiedene Gesellschaftssysteme und gesellschaftliche Umbrüche überlebt habe, so eine in Kassel ansässige Ärztin auf der Kundgebung.

Die Kundgebung auf dem Königsplatz forderte daher konsequent die Streichung von §218, §219 und §219a StGB.