Verfahren am Bundessozialgericht zur Übernahme von Mastektomie-Kosten

19.10.2023
14:30 - 18:00

Bundessozialgericht am Graf-Bernadotte-Platz 5, 34119 Kassel

Die Anforderungen an die Kostenübernahme durch Krankenkasse für Operationen im Rahmen einer transspezifischen Gesundheitsversorgung sind hoch und entwürdigend. Geschlechterbinäre und pathologisierende Logiken im Gesundheitswesen führen immer wieder zu Ablehnungen von Anträgen auf Übernahme von Operationskosten von trans und nichtbinären Personen – und verhindern damit eine angemessene und menschenwürdige Gesundheitsversorgung.

Am Donnerstag, 19. Oktober 2023 um 14:30 Uhr verhandelt das Bundessozialgericht in Kassel die Klage einer nichtbinären Person auf Kostenübernahme einer Mastektomie.

Wir rufen auf zur solidarischen Verfahrensbegleitung und Unterstützung!

Komm ab 13:30 Uhr vor das Bundessozialgericht und begleitet das Verfahren als Zuschauer*in! Bring gerne Transpis und TIN+ und Pride Flaggen mit.

Das Bundessozialgericht am Graf-Bernadotte-Platz 5, 34119 Kassel ist ca. 10 Minuten fußläufig vom Bahnhof Kassel Wilhelmshöhe entfernt.

Im Anschluss möchten wir uns Zeit für einen gemeinsamen Ausklang, Nachbesprechung und Reflexion des Verfahrens nehmen. Näheres wird vor Ort bekannt gegeben.

Mehr Infos folgen am Tag über einen Telegram Channel.

Kontakt:

Erklärung was passiert heute?

Am 19. Oktober 2023 wird um 14:30 Uhr am Bundessozialgericht darüber entschieden, ob Krankenkassen geschlechtsangleichende Operationen, wie Mastektomien, bei nicht-binären Personen bezahlen müssen. Dass dies in Kassel vor Gericht steht, ist das Ergebnis langer gerichtlicher und außergerichtlicher Kämpfe von uns nicht-binären und trans Personen. In Kassel wird nun eine Grundsatzentscheidung gefällt.

Warum ist das so wichtig?

Die Notwendigkeit geschlechtsangleichender Maßnahmen zur Behandlung von nicht-binären und trans Personen ist in der evidenzbasierten Medizin, die Fragen von empirisch nachgewiesener Wirksamkeit berücksichtig, allgemein anerkannt. Dennoch besteht der Medizinische Dienst der Krankenkassen, der Teil des Begutachtungsverfahrens ist, auf einem langwierigen, undurchsichtigen und demütigenden Verfahren. Jede Person muss einzeln ihre binäre Transgeschlechtlichkeit und einen individuellen Leidensdruck unter Beweis stellen. Ob ein Antrag anerkannt wird, ist oft vom guten Willen der Krankenkasse oder Gutachter*in abhängig. Oft werden falsche oder zu viele Unterlagen gefordert und demütigende Fragen gestellt. Anträge werden wegen angeblicher „unzureichender Grundlagen“ abgelehnt oder so lange verschleppt, bis Personen die Kosten selbst tragen oder aufgeben. Ohne fachkundige Hilfe ist es kaum möglich, eine Kostenübernahme zu erhalten. Dies verursacht unnötiges Leid bei uns trans und nichtbinären Personen und muss aufhören.

Die Verfahren zur Kostenübernahme für geschlechtsangleichende Maßnahmen beruhen auf binären Geschlechterstereotypen und geben feste Reihenfolgen und Standards von “Transitionsschritten” vor. Als nicht-binäre Personen werden wir von der Möglichkeit auf Kostenübernahme ausgeschlossen. Wir haben kaum eine Chance, die gesundheitliche Versorgung zu erhalten, die wir benötigen. Oft werden wir in medizinischen Kontexten nicht ernst genommen und gezwungen, unsere Identität(en) zu verschleiern, um als binär durchzugehen. Manchmal sind wir gezwungen Maßnahmen durchzuführen, die wir eigentlich nicht wollen oder brauchen.

Die Diskriminierung von uns nicht-binären Personen ist Alltag und hat viele Gesichter. Der Ausschluss von medizinischen Leistungen ist dabei besonders existentiell, da er sich auf viele Bereiche des Lebens auswirkt und massiv die gesundheitliche Selbstbestimmung einschränkt.

Was wir fordern:

  • Die Anerkennung von nicht-binären Geschlechtern in der gesundheitlichen Versorgung. Das beinhaltet die Kostenübernahme von benötigten medizinischen Maßnahmen.
  • Menschenwürdigen Umgang der Krankenkassen und der Gesetzgebung mit nicht-binären und binären Transpersonen.
  • Vereinfachte Verfahren zur Kostenübernahme von geschlechtsangleichenden medizinischen Maßnahmen. Im Koalitionsvertrag steht wortwörtlich: “Die Kosten geschlechtsangleichender Behandlungen müssen vollständig von der GKV übernommen werden.” Diesen Worten müssen Taten folgen.
  • Eine allumfassende gesundheitliche Selbstbestimmung.