Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der die „Leugnung des Existenzrechts Israels“ künftig mit besonderen Strafen belegen soll. Entsprechende Äußerungen könnten damit als Volksverhetzung gewertet und mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden. Der Entwurf wurde von der hessischen Landesregierung (CDU/SPD) vorgelegt.
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hält den Gesetzentwurf für verfassungswidrig. Ein Sonderrecht gegen eine konkrete Meinung verstoße gegen die Meinungsfreiheit. Gegen den Entwurf stimmten nur Länder, in denen die Linke an der Regierung beteiligt ist. Das Gesetz soll nach der Sommerpause im Bundestag abgestimmt werden.
Die hessische CDU gilt als rechtskonservativer Flügel der Partei. In den letzten Jahren brachte sie verschiedene Vorstöße zur Ausweitung der Befugnisse von Strafverfolgungsbehörden ein. So wurden unter CDU-Führung in Hessen das neue restriktiveVersammlungsgesetz sowie die polizeiliche Nutzung von Palantir zdecydowany.