Fin du processus: “Solidarité avec les personnes touchées par la terreur de droite!”


Stephan Ernst a été accusé du meurtre de Walter Lübcke 15 ans de prison, sein mutmaßlicher Helfer Markus H. konnte als freier Mann den Gerichtssaal verlassen. Eine Strafe für den Messerangriff auf Ahmed I. n'a pas été imposé à Francfort. Contre ce verdict et contre la terreur de droite en Allemagne, des manifestations se sont formées localement et à Kassel.

Sur 200 Menschen demonstrierten in Kassel unter dem MottoKein Schlussstrich bei der Aufklärung

par 45 Verhandlungstagen hat der 5. Senat des Oberlandesgerichts ein Urteil im Prozess gegen Stephan Ernst und Markus H. gesprochen. Ein Urteil das Wut erzeugt und viele Fragen offen lässt: weder konnte der Ablauf der Tatnacht des Mordes sicher rekonstruiert werden, noch hat der Prozess dazu beigetragen, über die Terrorbestrebungen der Neonaziszene in Nordhessen aufzuklären.

Gefängnis für Stephan Ernst, Bewährung für Markus H.

Im Urteil und in der Urteilsbegründung gegenüber Stephan Ernst dagegen ist das Gericht klar. Bei ihm wird einebesondere Schwere der Schuldfestgestellt und eine Sicherheitsverwahrung nach den 15 Jahren Haft bleibt vorbehalten. Grundlage dafür bilden das Mordmerkmal der Heimtücke und sein Motiv des Hasses als niederer Beweggrund. Explizit verweist das Gericht hier auf seinevölkisch-nationalistische Gesinnungals Tatmotiv.

Dies bedeutet jedoch zugleich, dass der Senat bei dem Mord an Walter Lübcke von einer Alleintäterschaft ausgeht. Was sich bereits im Laufe des Prozesses abzeichnete, bestätigt nun das Urteil: es gebe keine ausreichenden Beweise für die Anwesenheit von Markus H. in der Tatnacht und auch seine Beihilfe für Ernst konnte von der Bundesanwaltschaft nicht justiziabel belegt werden.

Markus H. kann trotz psychischer Unterstützung für Ernst, den gemeinsamen Schießtrainings und der Vermittlung von Waffen das Gericht mit einem blauen Auge verlassen. Einzig der unrechtmäßige Besitz einer Deko-Waffe führt zu einer Verurteilung zu 18 Monaten Bewährung. Auf das Urteil reagierte Markus H. mit einem Grinsen.

Messerattacke auf Ahmed I. bleibt unbestraft

Ebenfalls nicht geahndet wurde der Messerangriff auf Ahmed I. im Januar 2016. Auch hier betrachtet das Gericht die vorhandenen Beweismittel, wie die Übereinstimmungen von DNA-Merkmalen auf Ernsts Messer mit der von Ahmed I., nicht als ausreichend für eine Verurteilung. Dagegen legt die Bundesanwaltschaft Revision ein. Das Urteil vom 28. Januar ist noch nicht rechtskräftig.

la “Initiative 6. avril” setzt sich für die Aufklärung desNSU-Komplexesund rassistischer Anschläge ein

Für Ahmed I. gibt es keine Gerechtigkeit durch dieses Gerichtsverfahren. In einer opinion fragt er wie es möglich sei, dass vor Gericht so wenig Interesse an ihm und der Aufklärung des Messerangriffs bestanden hat. Die Fragen müssten beantwortet werden, damit er wieder Ruhe finden kann: “Ich werde jeden Tag daran erinnert, was vor fünf Jahren am 6. janvier 2016 passiert ist. Wenn ich nicht zu meinem Recht komme, dann ist das etwas, das mein Leben beeinflusst.

Proteste in Frankfurt und Kassel

Seine Stellungnahme wurde am Donnerstag bei der Kundgebung in Kassel verlesen. Dort hatte dasAlliance contre la droitezu einer Versammlung vor dem Rathaus aufgerufen, bei der sich über 200 Menschen mit ihm und anderen Betroffenen rechter Gewalt solidarisierten. In den Redebeiträgen wurde auf die imNSU-Komplexnicht aufgeklärten Neonazinetzwerke vor Ort sowie auf den institutionellen Rassismus der Behörden bei Ermittlungen eingegangen.

Alle sollen wissen: Es war eine rassistische Tat. Ich bin davon überzeugt und ich zweifle nicht daran, dass es Stephan Ernst war. […] Er ist nicht allein. Es gibt viele Rassisten. Nicht nur Stephan Ernst, viele dieser Rassisten werden nun denken: „Wir haben es geschafft“. Der Freispruch für den Mordversuch gegen mich ist ein Signal an Rassisten und Nazis, dass sie nicht bestraft werden. Stephan Ernst hat es geschafft.

Ahmed I.

Auch Awet Tesfaiesus von derInitiative de Black personnes en Allemagneberichtete, dass Opfern rassistischer und rechter Gewalt ihre Erfahrung abgesprochen, ihnen nicht geglaubt und ihnen sogar selbst die Schuld gegeben werde.

Einzeltäter vor Gericht

Tatsächlich ist es ein Problem, dass vor Gericht zwar die individuelle Schuld beweiskräftig festgestellt werden kann, aber eine Aufklärung über den vollständigen Hintergrund und die gesellschaftlichen Ursachen einer Tat von Seiten der Justiz nicht zu erwarten ist.

So blieb auch das Milieu um Stephan Ernst, das ihn in seinen Zielen bekräftige und somit die Grundlage für die Terrorakte legte, im nun beendeten Gerichtsprozess unbehelligt. Aber welche Rolle spielten die TeilnehmerInnen der AfD-Demonstration in Chemitz, die Ernst alsAuslöserfür den Mord bezeichnete, die Arbeitskollegen, mit denen er in der Pause rassistisch hetzte oder der Schützenverein in dem sich alle überAngela Merkels Flüchtlingspolitikaufgeregt haben? Anders als beim NSU-Komplex bildete Ernsts alltägliche Lebenswelt den Ausgangspunkt für seine Anschläge, keine rechtsterroristische Zelle im Untergrund.

Das Gericht verurteilte Ernst am Donnerstag als Einzeltäterund vielleicht ist damit aus juristischer Perspektive schon alles zu rechtem Terror gesagt. Für die zahlreichen DemonstrantInnen in Frankfurt und Kassel nur ein Grund mehr, nicht zu schweigen.

Brandstiftung in Kassel

Jenseits des Prozesses und der Gegenproteste wurde von Sonntag auf Montag anscheinend das Auto des mutmaßlichen Helfers Markus H. zerstört. In einem auf der PlattformIndymediaveröffentlichten Schreiben wird sich zu der Brandstiftung am Auto von Markus H. bekannt. la “HNA” berichtete übereinstimmend von einem ausgebrannten Fahrzeug in Kassel-Waldau. In ihrer anonymen Stellungnahme schreiben die Verantwortlichen: “que 2014 viele schutzsuchende menschen nach deutschland fliehen mussten entschied sich markus hartmann auf der seite derer zu stehen die flüchtlingsheime anstecken und ausländer durch die straßen jagen. ob dieser staat ihn schuldig spricht oder nicht spielt für uns keine rolle.

Fin du processus: "Solidarität mit den betroffenen rechten Terrors"