Stephan Ernst was closed because of the murder of Walter Lübcke 15 Sentenced to years in prison, his alleged helper Markus H. was able to leave the courtroom as a free man. Punishment for attacking Ahmed I with a knife. was not imposed in Frankfurt. Protest against this judgment and against right-wing terror in Germany formed locally and in Kassel.

After 45 Has negotiating days 5. Senate of the Higher Regional Court passed a judgment in the trial against Stephan Ernst and Markus H. spoken. A judgment that creates anger and leaves many questions unanswered: neither could the course of the night of the murder be reliably reconstructed, nor has the process contributed to it, to inform about the terrorist efforts of the neo-Nazi scene in northern Hesse.
Prison for Stephan Ernst, Probation for Markus H.
In contrast, the court is clear in the judgment and in the reasons for the judgment against Stephan Ernst. With him becomes a “particular severity of guilt” determined and a safekeeping after the 15 Years imprisonment is reserved. The basis for this is the homicidal trait of treachery and its motive of hatred as the lower motive. The court here explicitly refers to his “Volkish-nationalistic sentiment” as a motive.
However, this also means, that the Senate assumes sole perpetrator of the murder of Walter Lübcke. What already became apparent in the course of the process, now confirms the judgment: there is insufficient evidence for the presence of Markus H. on the night of the crime and his aiding and abetting Ernst could not be proven by the federal prosecutor's office.
Markus H. can be serious despite psychological support, den gemeinsamen Schießtrainings und der Vermittlung von Waffen das Gericht mit einem blauen Auge verlassen. Einzig der unrechtmäßige Besitz einer Deko-Waffe führt zu einer Verurteilung zu 18 Monaten Bewährung. Auf das Urteil reagierte Markus H. mit einem Grinsen.
Messerattacke auf Ahmed I. bleibt unbestraft
Ebenfalls nicht geahndet wurde der Messerangriff auf Ahmed I. im Januar 2016. Auch hier betrachtet das Gericht die vorhandenen Beweismittel, wie die Übereinstimmungen von DNA-Merkmalen auf Ernsts Messer mit der von Ahmed I., nicht als ausreichend für eine Verurteilung. Dagegen legt die Bundesanwaltschaft Revision ein. Das Urteil vom 28. Januar ist noch nicht rechtskräftig.

Für Ahmed I. gibt es keine Gerechtigkeit durch dieses Gerichtsverfahren. In einer opinion fragt er wie es möglich sei, dass vor Gericht so wenig Interesse an ihm und der Aufklärung des Messerangriffs bestanden hat. Die Fragen müssten beantwortet werden, damit er wieder Ruhe finden kann: “Ich werde jeden Tag daran erinnert, was vor fünf Jahren am 6. January 2016 passiert ist. Wenn ich nicht zu meinem Recht komme, dann ist das etwas, das mein Leben beeinflusst.”
Proteste in Frankfurt und Kassel
Seine Stellungnahme wurde am Donnerstag bei der Kundgebung in Kassel verlesen. Dort hatte das “Alliance against the Right” zu einer Versammlung vor dem Rathaus aufgerufen, bei der sich über 200 Menschen mit ihm und anderen Betroffenen rechter Gewalt solidarisierten. In den Redebeiträgen wurde auf die im “NSU-Komplex” nicht aufgeklärten Neonazinetzwerke vor Ort sowie auf den institutionellen Rassismus der Behörden bei Ermittlungen eingegangen.
“Alle sollen wissen: Es war eine rassistische Tat. Ich bin davon überzeugt und ich zweifle nicht daran, dass es Stephan Ernst war. […] Er ist nicht allein. Es gibt viele Rassisten. Nicht nur Stephan Ernst, viele dieser Rassisten werden nun denken: „Wir haben es geschafft“. Der Freispruch für den Mordversuch gegen mich ist ein Signal an Rassisten und Nazis, dass sie nicht bestraft werden. Stephan Ernst hat es geschafft.
Ahmed I.
Auch Awet Tesfaiesus von der “Initiative of Black People in Germany” berichtete, dass Opfern rassistischer und rechter Gewalt ihre Erfahrung abgesprochen, ihnen nicht geglaubt und ihnen sogar selbst die Schuld gegeben werde.
Einzeltäter vor Gericht
Tatsächlich ist es ein Problem, dass vor Gericht zwar die individuelle Schuld beweiskräftig festgestellt werden kann, aber eine Aufklärung über den vollständigen Hintergrund und die gesellschaftlichen Ursachen einer Tat von Seiten der Justiz nicht zu erwarten ist.
So blieb auch das Milieu um Stephan Ernst, das ihn in seinen Zielen bekräftige und somit die Grundlage für die Terrorakte legte, im nun beendeten Gerichtsprozess unbehelligt. Aber welche Rolle spielten die TeilnehmerInnen der AfD-Demonstration in Chemitz, die Ernst als “Auslöser” für den Mord bezeichnete, die Arbeitskollegen, mit denen er in der Pause rassistisch hetzte oder der Schützenverein in dem sich alle über “Angela Merkels Flüchtlingspolitik” aufgeregt haben? Anders als beim NSU-Komplex bildete Ernsts alltägliche Lebenswelt den Ausgangspunkt für seine Anschläge, keine rechtsterroristische Zelle im Untergrund.
Das Gericht verurteilte Ernst am Donnerstag als Einzeltäter – und vielleicht ist damit aus juristischer Perspektive schon alles zu rechtem Terror gesagt. Für die zahlreichen DemonstrantInnen in Frankfurt und Kassel nur ein Grund mehr, nicht zu schweigen.
Brandstiftung in Kassel
Jenseits des Prozesses und der Gegenproteste wurde von Sonntag auf Montag anscheinend das Auto des mutmaßlichen Helfers Markus H. zerstört. In einem auf der Plattform “Indymedia” veröffentlichten Schreiben wird sich zu der Brandstiftung am Auto von Markus H. bekannt. Also the “HNA” berichtete übereinstimmend von einem ausgebrannten Fahrzeug in Kassel-Waldau. In ihrer anonymen Stellungnahme schreiben die Verantwortlichen: “as 2014 viele schutzsuchende menschen nach deutschland fliehen mussten entschied sich markus hartmann auf der seite derer zu stehen die flüchtlingsheime anstecken und ausländer durch die straßen jagen. ob dieser staat ihn schuldig spricht oder nicht spielt für uns keine rolle.”