Der Senat der Universität Kassel hat am 01. Juni einem Änderungsentwurf der Zivilklausel zugestimmt. Diese wurde 2013 als Selbstverpflichtung beschlossen, nach der Forschung und Lehre ausschließlich zivilen Zielen dienen sollen. Der neue Entwurf soll die Trennlinie von zivilen und militärischen Zwecken überwinden und weicht somit die Zivilklausel auf. Wir haben mit studentischen Vertreter:innen der Offenen Linken Liste (OLLI) parlé, die bei der Senatssitzung anwesend waren.

Welche inhaltlichen Aspekte der Zivilklausel und mögliche Änderungen wurden in der Senatssitzung diskutiert – und mit welchem Ergebnis?
OLLI: Leider wurde in der ersten Lesung eine Änderung bestätigt, die wie folgt lautet:
„Die Universität Kassel ist in Forschung, Lehre und Transfer der Wahrung des Friedens, der Vermeidung von Krieg und der Stärkung der Demokratie verpflichtet. Forschende und Lehrende sind sich der Problematik einer Abgrenzung zwischen dem potenziell zivilen oder militärischen Nutzen ihres Tuns bewusst. Sie handeln in der Verantwortung, zum friedlichen Zusammenleben der Menschen beizutragen. Dabei unterstützt sie die Universität Kassel durch ein geordnetes Verfahren.”
Die zweite Lesung sowie die Abstimmung folgen am 1. juillet. Bis dahin müssen wir alles dafür tun, die Studierendenschaft zu informieren und ihr die Möglichkeit zu geben, durch demokratische Mittel – Protest, Demonstrationen und ähnliches – an diesem Diskurs teilzunehmen. Die Diskussion läuft übrigens schon länger als die Senatssitzung vom 3. juin, wir waren nur leider dazu verpflichtet, keine inhaltlichen Details weiterzugeben.
Wie beurteilt ihr die Diskussion und das Ergebnis?
OLLI: Wir haben die Diskussionen als sehr unproduktiv erlebt. Von der Professorenschaft kamen vor allem Delegitimierungen. Generelle Aussagen über Verpflichtungen gegenüber friedlicher Forschung wurden persönlich genommen. Auf Gegenargumente kam fast immer dieselbe Antwort: „Wir diskutieren schon lange, wir müssen zu einer Abstimmung gelangen” – ohne inhaltlich wirklich einzugehen. Dazu wurde immer wieder beteuert, man sei der Gegenseite bereits weit entgegengekommen und könne sich nicht weiter bewegen. Das einzige konkrete Zugeständnis war eine komplett optionale Beratung durch eine Ethikkommission, die dann vielleicht nach der Änderung noch besprochen wird. Das ist für uns kein Entgegenkommen.
Warum übt ihr Kritik an einer fehlenden demokratischen Einbindung der Studierenden?
OLLI: Die Zivilklausel ist eine Errungenschaft von Studierendenbewegungen – sie ist nicht von oben verordnet worden, sondern erkämpft. Wir vertreten diese Geschichte der Studierendenschaft, und es ist unsere Aufgabe, diese Errungenschaft fortzuführen und zu verteidigen.
Die Haltung des Großteils der Studierendenschaft ist dem Senat bekannt. Wir vermuten, dass die vielen Vorkehrungen, die Diskussion unter den Tisch zu kehren, genau das bezweckt haben: eine Auseinandersetzung mit der Studierendenschaft zu umgehen. Das Timing macht das noch deutlicher – plötzlich soll diese Änderung in aller Schnelle durchgepeitscht werden. Das Studierendenparlament hatte am selben Tag der Senatssitzung seine letzte ordentliche Sitzung dieser Legislatur. Bindende Entscheidungen, größere Aktionen, eine produktive inhaltliche Diskussion – das alles war in diesem Zeitplan schlicht nicht möglich. Der Senat weiß das.
Unser Vorschlag, zwischen der Erläuterung durch den Hochschulrat und der zweiten Lesung zumindest eine Pause einzulegen, wurde abgelehnt. Damit wurde auch jede demokratische Einbindung der Studierendenschaft abgelehnt. Kein Mitglied des Senats kann sich jetzt hinter „Naivität” verstecken, wenn die Studierendenschaft empört reagiert.
Und dann sind da noch die Äußerungen, die in den Diskussionen gefallen sind – Aussagen, die Studierenden schlicht die Mündigkeit absprechen. Ein Senatsmitglied hat etwa gesagt, es würde sich gegen eine Abschaffung der Klausel positionieren, weil es bei einer Abschaffung Sorge hätte, dass die Studierendenschaft „ihnen aufs Dach steigt”. Das ist bezeichnend. Und dann als Alternative eine Formulierung einzubringen, die im Kern so ausgehöhlt ist, dass man sie als Pro-Rüstungsklausel lesen kann – das ist eine Entmündigung der Studierenden und spricht uns jedes Textverständnis ab.

Was ist eure Position zur bestehenden Zivilklausel, zu einer möglichen Änderung und zu einer möglichen Abschaffung?
OLLI: Wir sind gegen jede Militarisierung der Universität Kassel und ziehen die momentane Zivilklausel klar vor. Unser Ziel wäre es, sie in einen Prozess einzubinden, der es Forschenden und Studierenden erlaubt, Fragen und Sorgen zu ethischen und gesellschaftlichen Auswirkungen an die Prozesstragenden zu richten. Es geht uns um einheitliche Regeln, die durch eine Kommission – unterstützt durch geschulte Gäste – auf konkrete Fälle angewendet werden können. Individuelle Willkür gilt es zu verhindern.
Die Neuformulierung kritisieren wir zutiefst. Nehmen wir den ersten Satz: „Wahrung des Friedens, Vermeidung von Krieg und Stärkung der Demokratie” – das sind Abstrakta, die sich mit jeder Intention füllen lassen. Diese großen Wörter rufen beim Lesen zunächst positive Assoziationen hervor, aber sie lassen sich genauso gut zur Legitimierung von Rüstungsindustrie, militärischer Forschung oder aktiver Kriegsteilnahme einsetzen. Plump gesagt könnte das so klingen: „Zur Wahrung des deutschen Friedens müssen wir unsere Grenzen schließen. Um einen Krieg zu vermeiden, müssen wir jetzt unsere Soldaten in den Krieg anderer schicken. Die Demokratie ist in Gefahr – wir müssen ihre Feinde militärisch bekämpfen.”
Dann der zweite Satz: Forschende und Lehrende sollen sich der „Problematik einer Abgrenzung zwischen dem potenziell zivilen oder militärischen Nutzen ihres Tuns bewusst” sein. Woher dieses Bewusstsein kommen soll, ist uns schleierhaft – schließlich gibt es in den Fachbereichen, die an militärischer Forschung interessiert sind, keinerlei verpflichtende Module zu Ethik, politischem Weltverständnis oder gesellschaftlichen Auswirkungen. Bemerkenswert ist auch das Wort „potenziell”: Es steht vor „zivil”, nicht vor „militärisch” – die zivile Forschung wird damit von einer Bedingung mit „ausschließlich” zu einem möglichen Beiprodukt degradiert.
Der Rest ist ein loser Appell an individuelle Verantwortung, ohne jede Verbindlichkeit oder Überprüfbarkeit. Und das „geordnete Verfahren” am Ende? Ein Versprechen, das vielleicht irgendwann in den nächsten Jahren umgesetzt wird. Nachfragen dazu wurden im Senat abgewürgt.
Welche Konsequenzen hätte eine Änderung oder Abschaffung der Zivilklausel aus eurer Perspektive für die Hochschule, die Lehre und die Studierenden?
OLLI: Mit dieser Änderung verliert die Uni Kassel jede kritische Distanz zur Politik und Wirtschaft. Die Auslegung dieser „Werteklausel” – wie Senatsmitglieder versuchen, ihr noch mehr die Zähne zu ziehen – ist dann immer dem militärischen Diskurs untergeordnet, ohne eine akademische Auseinandersetzung zu verlangen. Die Rüstungsindustrie kann diese hohlen Werte zum eigenen Vorteil füllen und durch ihre finanziellen Möglichkeiten das dem Einzelnen überlassene „Bewusstsein” und die „Verantwortung” leicht mit konkurrierenden Interessen in die gewünschte Richtung lenken.
Unsere Regierung fordert gerade aktiv den Abbau von Zivilklauseln. Passend zu allen Kürzungen im sozialen Bereich fordert sie eine Auflösung aller kriegskritischen Sphären, baut Gegenstimmen systematisch ab und schafft so eine Gesellschaft, die Krieg als einzigen Ausweg sehen soll. Die Universität Kassel scheint ihre Verantwortung – Lösungsansätze zu entwickeln und sich kritisch mit diesen Entwicklungen auseinanderzusetzen – nicht wahrnehmen zu wollen, und versucht mit einem engen Zeitplan ihr Gewissen, die Studierendenschaft, zu übergehen. Genau das gefährdet die Freiheit der Wissenschaft.