Am Dienstag wurde gegen die aus Kassel stammende Antifaschistin Lina E. vor dem Oberlandesgericht Dresden (OLG) erneut eine Haft- und Geldstrafe verhängt. Sie hatte sich geweigert, als Zeugin gegen sieben vor dem OLG angeklagte Antifaschist:innen auszusagen. Deshalb muss sie nun in Beugehaft. Die Regelung zur Beugehaft in Deutschland gilt international als besonders streng.
Das Gericht argumentierte, Lina E. könne sich nicht auf ihr Aussageverweigerungsrecht berufen. Dieses greift unter anderem, wenn die Gefahr besteht, dass sich Zeug:innen selbst belasten. 2023 war sie wegen „Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung“ (§ 129) zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Nach knapp vier Jahren wurde sie im Mai vorzeitig entlassen.
Im Gericht sagte Lina: Wenn Beugehaft „der Druck ist, den sie aufbauen wollen, dann werde ich dem standhalten“. Bereits im März hatte das OLG Beugehaft gegen den im gleichen Verfahren verurteilten Jannis R. verhängt.